Zieht ein Mieter aus seiner Wohnung aus, ist er verpflichtet, diese in gutem Zustand zurückzugeben. In der Regel geschieht dies am Tag nach Ablauf des Mieterverhältnisses, spätestens bis 12.00 Uhr. Mit der Rückgabe der Schlüssel erlischt auch das Recht auf Zutritt zur alten Wohnung.
Reinigung für Wohnungsabgabe:
Die Abgabereinigung ist so zu auszuführen, wie Sie in diese Wohnung gerne selbst antreten würden. Die ganze Wohnung, inklusive Keller-, Estrichabteil, Bastelraum, Gartensitzplatz, Garagenplatz und Balkon, muss gründlich gereinigt werden.
Fenster, Fensterrahmen, Türen und Türrahmen reinigen,
Nägel, Schrauben und Klebbandrückstände entfernen,
Dübellöcher immer mit Spachtelmasse verschliessen,
Küchen-Kombination komplett reinigen,
Geschirrspüler, Waschmaschiene, Tumbler nach Anweisungen reinigen,
Sämtliches Holzwerk mit seifenwasser abwaschen,
Dampfabzug entfetten und eventuell Filter neu ersetzen,
Badezimmer- und Küchenarmaturen unbedingt entkalken,
Lamellenstoren, Fensterläden und Rollläden reinigen,
Wasserhahnen aufschrauben und Siebe reinigen,
Spannteppiche extrahieren und shampoonieren,
Parkettböden: unversiegelte wichsen,
Parkettböden: versiegelte mit entsprechendem Reinigungsmittel reinigen,
Toilettenschüssel müssen weiss und kalkfrei, urinsteinfrei sein,
Wissenswertes rund um die Reinigung bei der Wohnungsübergabe:
Das Übernahmeprotokoll bzw. die Mängelliste, die bei Mietbeginn erstellt wurde, bildet die Ausgangslage. Der Vermieter erstellt ein Protokoll über Beschädigungen und fehlenden Gegenständen.
Nach dem Mietgesetz kann der Mieter nicht zur Unterzeichnung dieses Protokolls gezwungen werden, damit Sie Ihr Mietdepot vollumfänglich zurück erhalten.
Der Vermieter hat das Recht, den Boden im Normalzustand zu übernehmen. Wenn der Teppich mit Klebeband befestigt worden ist, kann die Entfernung der Rückstände unvorhergesehen viel Zeit in Anspruch nehmen.
Dies gilt auch für alle anderen Einrichtungsgegenstände.
Normale "Lebensdauer" verschiedener Einrichtungen
Böden:
Parkett versiegelt: 40 Jahre Versiegelung des Parketts: 10 Jahre Kunststein, Keramik: 25-40 Jahre Spannteppich, Nadelfilz: 5-10 Jahre
Wandbeläge:
Tapeten: 10 Jahre Anstrich, Kunstharz, Ölfarbe: 10 Jahre Dispersions-, Faserit-, Mattfarbanstrich: 10 Jahre
Sockel Holz: 40 Jahre
Deckenbeläge:
Dispersions-, Mattfarbanstrich: 10 Jahre
Storen:
Storenstoff: 10 Jahre
Kücheneinrichtung:
Herd (Möglicher Streitpunkt, je nach Qualität) 10-20 Jahre Elektrische Herdplatten: 10 Jahre Kühlschrank je nach Qualität: 10 Jahre Geschirrwaschmaschinen: 10 Jahre
Mieter haftet nur für übermässige Abnützung:
Normale Abnutzung (z. B. abgelaufene Teppiche, verbleichte Tapeten, kleinere Schmutzstreifen an den Wänden neben Betten, Bildern, Dübellöcher in einem normalen Rahmen), ist durch die Bezahlung des Mietzinses abgegolten.
Von einer übermässigen Abnutzung ist beispielsweise im Falle von Raucherschäden, zerrissenen Tapeten und grösseren Flecken oder Brandspuren auf dem Teppich auszugehen.
Professionelle Partnerschaft lässt keine Wünsche offen!